Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente

Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente

Vom 1. Januar 2019 an werden außerdem Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente eingeführt. Wer künftig aus gesundheitlichen Gründen, zum Beispiel wegen Unfall oder Krankheit, nicht mehr arbeiten kann, muss sich auf den Schutz der Solidargemeinschaft verlassen können. Für Rentenzugänge im Jahr 2019 wird die Zurechnungszeit in einem Schritt auf das Alter von 65 Jahren und acht Monaten angehoben und für Neuzugänge von 2020 an schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr.
Die Rente wird dann so berechnet, als hätten die Betroffenen nach Eintritt ihrer Erwerbsminderung bis zu diesem Alter weitergearbeitet. Von 2019 an profitieren jährlich rund 170.000 Versicherte von verbesserten Leistungen bei Erwerbsminderung.