Kinderrechte im Grundgesetz: „Ein Erfolg. In Brandenburg zeigen wir, dass noch mehr geht“

Kinderrechte im Grundgesetz: „Ein Erfolg. In Brandenburg zeigen wir, dass noch mehr geht“

Nach jahrelangen Verhandlungen gibt es nun endlich eine Einigung: Kinder- und Jugendrechte werden im Grundgesetz verankert. Es geht um folgenden Wortlaut:

‚Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.‘

Dazu erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Erik Stohn: „Ich begrüße, dass die Rechte von Kindern nun auch im Grundgesetz verankert sind.  Ich hätte mir aber gewünscht, dass die Formulierungen noch weitergehen und viel konkreter sind. Meines Erachtens geht es vielen Sozialdemokratinnen und Sozialdemoraten so, auch denen, die sich im Bundestag auf diesen Kompromiss einigen mussten.

Da geht noch mehr, Brandenburg zeigt es: Seit Jahren ist unser Bundesland Vorreiter in dem Bestreben, konkrete Kinder- und Jugendrechte gesetzlich zu normieren. Im Herbst 2020 haben wir im Landtag Brandenburg entschieden, das Amt einer Landesbeauftragten für Kinder- und Jugendschutz einzurichten.  Es gibt umfassende Kinderschutzregelungen in Artikel 27 der Brandenburger Landesverfassung und Beteiligungsrechte in § 18 a der Kommunalverfassung. So wurden auch die Schaffung von Kinder- und Jugendbeauftragten gesetzlich geregelt.

Ich erwarte jedoch in Zukunft überall eine noch stärkere Verankerung von Kinder- und Jugendrechten, aber auch ganz konkrete Beteiligungsmöglichkeiten. Brandenburg zeigt ja, dass das möglich ist!“