Beschlossen: Die Brückenteilzeit kommt!

Beschlossen: Die Brückenteilzeit kommt!

Es war ein langer Weg und ein harter Kampf, aber die SPD-Bundestagsfraktion hat sich am Ende in der Koalition durchgesetzt: Am Donnerstag hat der Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts (Brückenteilzeit) beschlossen. Vor allem Frauen bleiben damit nicht mehr so oft in der Teilzeitfalle hängen.
Wir bauen damit Brücken zu den eigenen Lebensplänen und Lebenslagen – eine Brücke ins Ehrenamt, in die Weiterbildung, in die Verwirklichung eigener Ziele und zurück. Das leistet die neue Brückenteilzeit, sie ist ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und, hilft, Altersarmut zu vermeiden und dringend gebrauchte Fachkräfte zu sichern.
Der Gesetzentwurf sieht vor: Es wird ein Rechtsanspruch auf eine befristete Teilzeit eingeführt, verbunden mit dem Recht, in die vorherige Arbeitszeit zurückzukehren und damit aus der Teilzeitfalle zu entkommen.
Der Gesetzentwurf beinhaltet noch mehr:
• Teilzeitbeschäftigte, die mehr arbeiten wollen, können das auch leichter durchsetzen.
• Die Arbeit auf Abruf wird durch gesetzliche Regelungen ebenfalls planbarer. So darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin nicht verlangen, mehr als 25 Prozent über die vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus zu arbeiten. Genauso darf die wöchentliche Arbeitszeit aber auch nicht mehr als 20 Prozent unter die vereinbarte Wochenarbeitszeit fallen.
• Weiter regelt die Gesetzesvorlage, dass künftig automatisch 20 statt bisher zehn Stunden Wochenarbeitszeit als vereinbart gelten, wenn keine bestimmte Dauer im Vorhinein festgelegt wurde.