Arbeitsgemeinschaften

Für besondere Aufgaben können auf Beschluss des SPD-Parteivorstandes innerhalb der Partei Arbeitsgemeinschaften gebildet werden. Die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften erfolgt nach vom Parteivorstand hierfür beschlossenen Grundsätzen. Diese Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht für den Parteitag auf der jeweiligen Ebene. Die Mitarbeit von Personen, die nicht Mitglied der Partei sind, ist möglich. (Auszug aus dem Organisationsstatut der SPD, § 10 Abs. 1)

In Teltow-Fläming sind derzeit zwei Arbeitsgemeinschaften aktiv: