Bund will nicht nur bei Bombenbeseitigung, sondern auch Munitionssuche mitfinanzieren

Bund will nicht nur bei Bombenbeseitigung, sondern auch Munitionssuche mitfinanzieren

Mit dem Beschluss des Bundeshaushaltes für das Jahr 2019 hat der Deutsche Bundestag in seiner heutigen Sitzung auch über die weiteren Mittel des Bundes zur Unterstützung der Länder bei der Beseitigung alliierter Kampfmittel entschieden. Darüber hinaus will sich der Bund nicht nur an den Kosten für die Beräumung von Bomben beteiligen, sondern auch die systematische Suche nach alliierten Kampfmitteln fördern, informiert SPD-Bundestagsabgeordnete Manja Schüle. „Ich habe mich dafür eingesetzt, dass sich der Bund auch künftig an den Kosten für die Bombenberäumung und vor allem auch für die Suche nach Kampfmitteln beteiligt, weil unsere Region zu den am stärksten betroffenen in ganz Deutschland gehört. In keiner Stadt in Brandenburg wurden in diesem Jahr so viele Bomben gefunden und entschärft, wie in Potsdam“, erläutert Schüle.

Die Bundestagsabgeordnete hatte sich erfolgreich bei den Haushaltspolitikern der SPD-Bundestagsfraktion dafür eingesetzt, dass eine Richtlinie des Bundesfinanzministeriums zur Erstattung von Kosten bei der Beseitigung alliierter Kampfmittel verlängert wird und um die systematische Suche nach Munition ergänzt wird. Ein entsprechender Beschluss wurde durch den Haushaltsausschuss gefasst.

Zum Hintergrund: Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 12. November 2015 beschlossen, den Ländern als einmalige Unterstützungsmaßnahme in den Jahren 2016 bis 2019 bis zu 60 Mio. € aus Bundesmitteln für die Beseitigung ehemals alliierter Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften zur Verfügung zu stellen. Das Bundesfinanzministeriumministerium soll nun den Abrechnungszeitraum um zwei Jahre bis 2020 verlängert wird und die Haushaltsmittel den Ländern für Erstattungszahlungen auch noch bis zum Jahr 2021 zur Verfügung stehen. Außerdem sollen grundsätzlich auch die Kosten für die systematische Suche nach den ehemals alliierten Kampfmitteln erstattungsfähig sein, wenn sich das sich das zuständige Bundesland an den Kosten jeweils in gleicher Höhe beteiligt.