Bundestagsabgeordnete Schüle: Breite Mehrheit im Bundestag für Baukindergeld auch für Genossenschaftsanteile

Bundestagsabgeordnete Schüle: Breite Mehrheit im Bundestag für Baukindergeld auch für Genossenschaftsanteile

„Ich freue mich, dass der Bauausschuss des Deutschen Bundestages am gestrigen Donnerstag die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag dazu aufgefordert hat, das Baukindergeld auch für Genossenschaftsanteile zu öffnen“, kommentiert Bundestagsabgeordnete Manja Schüle die heutige Entscheidung des Bauausschusses.
„Wir bringen im Bundestag ein dickes Maßnahmenpaket auf den Weg, um Wohnen bezahlbarer zu machen. Das wird aber gerade in unserer Region mit seinem angespannten Wohnungsmarkt nicht reichen. Wir brauchen auch mehr Förderung für genossenschaftliches Wohnen und Bauen.“ Bundestagsabgeordnete Manja Schüle hatte sich gemeinsam mit Fraktionskollegen für diese Initiative eingesetzt.
Konkret fordern die Koalitionsfraktionen im Bauausschuss die Bundesregierung u.a. dazu auf, das Baukindergeld im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zu öffnen – soweit sie zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung erforderlich sind. Seit September 2018 kann das Baukindergeld bei der KfW Bank beantragt werden und wir haben bei der Vorlage der Förderbedingungen sehr bedauert, dass es kein Baukindergeld für Genossenschaftsanteile gibt.