Meistergründungsprämie deutlich erhöht

Meistergründungsprämie deutlich erhöht

Helmut Barthel – Antwort auf die kleine Anfrage zur Meistergründungsprämie:

„Die Meistergründungsprämie wäre zum Jahresende ausgelaufen. Das Wirtschaftsministerium hat sich rechtzeitig um eine Verlängerung der Förderung gekümmert und diese sogar noch aufgestockt. Der Landtag hat mit seinem Haushaltsbeschluss die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt. Der Anreiz, einen Handwerksbetrieb zu gründen oder zu übernehmen ist damit noch größer. Das Ziel der Maßnahme ist, den Bestand der Handwerksbetriebe langfristig zu sichern.

Die Meistergründungsprämie erhalten Personen, die eine Meisterprüfung bestanden haben, als Zuschuss für die Gründung, Beteiligung oder Übernahme eines Handwerkbetriebes.
In der Vergangenheit konnten so bis zu 8.700 Euro Zuschuss beantragt werden. Die neue Meistergründungsprämie kann bis zu 12.000 Euro betragen. Wenn dann bei Übernahme, Gründung oder Beteiligung ein zusätzlicher Arbeits- oder Ausbildungsplatz geschaffen wird, können sie weitere 5.000 Euro erhalten (früher 3.300 Euro).

Neu ist ein Bonus von 7.000 Euro für Arbeits- oder Ausbildungsplätze, die mit einer Frau besetzt werden. Eine weitere Neuerung ist die Aufhebung der Frist zwischen Meisterprüfung und Gründung. Nach der alten Richtlinie hätte man spätestens 3 Jahre nach Abschluss der Meisterprüfung gründen und beantragen müssen, um in den Genuss der Prämie zu kommen. Jetzt können auch Personen, deren Prüfung schon länger zurückliegt, aber jetzt gründen oder übernehmen, die Prämie beantragen. Die Richtlinie für die neue Meistergründungsprämie gilt bis zum 31. Dezember 2021.“

Diese Informationen basieren auf der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Helmut Barthel, die sie hier nachlesen können:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2700/2760.pdf