Sieben Prozent Mehrwertsteuer fürs Essen sind genug

Sieben Prozent Mehrwertsteuer fürs Essen sind genug

SPD-Politiker unterstützen Forderung der Gastronomie nach Beibehaltung des vergünstigten Umsatzsteuersatzes

 

Jüterbog. Das Gastgewerbe in Brandenburg hat sich noch immer nicht von der Corona-Pandemie erholt. Die Nachwirkungen sind heftig: enorme Kostensteigerungen bei Lebensmitteln, Energie und Gehältern, Mitarbeitermangel, Tilgung pandemiebedingter Kredite und so weiter.

Für eine kleine Entlastung staatlicherseits sorgte während der akuten Pandemiezeit die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) von 19 auf 7 Prozent. Diese Regelung wurde immer wieder verlängert, zuletzt bis Ende dieses Jahres.

Ob der Bundestag eine weitere Verlängerung beschließt, ist noch offen. Die Gastronomen brauchen aber jetzt eine Planungssicherheit für das kommende Jahr und hoffen grundsätzlich darauf, dass kein steuerlicher Unterschied mehr gemacht wird zwischen Essen in einem Restaurant oder Essen „to go“. Der Verzehr von Speisen in einem Restaurant wurde früher mit 19 Prozent versteuert, der Imbiss zum Mitnehmen seit jeher mit 7 Prozent.

Eine steuerliche Gleichbehandlung forderte kürzlich auch Olaf Lücke vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Brandenburg bei einem Gespräch mit den beiden Bundestagsabgeordneten Sylvia Lehmann und Sonja Eichwede sowie dem Landtagsabgeordneten Erik Stohn (alle SPD) bei einem Treffen in der Gaststätte „Fuchsbau“ in Jüterbog.

Daraufhin sagte Sylvia Lehmann: „Wir sehen die aktuellen Probleme in der Branche. Die Belastungen sind weiter hoch. Dazu kommt, dass die Umsätze immer noch nicht das Niveau von 2019 erreichen!“ Und Sonja Eichwede betonte: “Wir haben als Politiker auch eine Verantwortung für die zukünftige Entwicklung in unseren Städten und im ländlichen Raum. Ein weiteres Wegbrechen von Gastronomie können wir uns im Interesse unserer Menschen im Land und im Interesse unserer vielen Touristen nicht leisten. Wir werden alles dafür tun, für eine Beibehaltung der 7 Prozent und für eine Entfristung der Regelung in der Fraktion und im Bundestag zu werben!“

„Gaststätten sind Orte der Zusammenkunft und stärken den Zusammenhalt der Menschen“, ergänzte Erik Stohn. Er versprach, bestehende Drähte der SPD-Landtagsfraktion glühen zu lassen, um für den Fortbestand der einheitlichen Sieben-Prozent-Regelung zu werben.

Und natürlich findet die Forderung auch beim wirtschaftspolitischen Sprecher der SPD Landtagsfraktion Helmut Barthel offene Ohren: „Wir als SPD-Landtagsfraktion haben gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen im brandenburgischen Landtag einen Antrag vorgelegt, wonach sich die Landesregierung im Bundesrat für eine zumindest Übergangsperiode Verlängerung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes einsetzen soll. Und stehen damit an der Seite unserer Gastronomen.“

Weiterhin soll die Bundesregierung verpflichtet werden, regelmäßig zu überprüfen, ob die unterschiedliche Besteuerung nicht wettbewerbsverzerrende Folgen hat. Das begründen die drei Antragsteller damit, dass sie es als widersprüchlich empfinden, wenn frisch zubereitetes Essen in Restaurants und Kantinen mit 19 Prozent zu besteuern sei, wohingegen auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei der Essenslieferung nur 7 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden.

Für Marcel Krüger vom „Fuchsbau“ als betroffenen Jüterboger Gastwirt hat das Ganze auch eine psychologische Komponente: „Nach vier schweren Jahren, in der die Gastronomen an die Grenze der Belastung gegangen sind, ist es auch eine Frage der Wertschätzung, der Motivation für die Branche, ein Signal für die Zukunftsfähigkeit, dass es sich auch zukünftig lohnt, in der Branche zu arbeiten – auch für zukünftige Generationen!“