SPD-Bundestagsabgeordnete Schüle zur Finanzierung der Krankenversicherung: „Ich bin froh über mehr Gerechtigkeit, aber Union lässt Soldaten im Stich.“

SPD-Bundestagsabgeordnete Schüle zur Finanzierung der Krankenversicherung: „Ich bin froh über mehr Gerechtigkeit, aber Union lässt Soldaten im Stich.“

SPD-Bundestagsabgeordnete Manja Schüle zeigt sich zufrieden über die heute vom Deutschen Bundestag beschlossene gerechtere Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, fordert aber die Union und Verteidigungsministerin von der Leyen auf, bei der Regelung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit nachzubessern: „Ich bin froh, dass ab 1.1.2019 Arbeitgeber den gleichen Anteil zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen wie Arbeitnehmer bzw. Rentner. Das ist nur gerecht und entlastet die Versicherten jeden Monat. Verbesserungen gibt es auch für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung und für einige Soldaten auf Zeit, die sich künftig freiwillig gesetzlich krankenversichern werden können. Ich erwarte aber von der Union und besonders der Verteidigungsministerin, dass sie sich gemeinsam mit der SPD für Ihre Soldaten auf Zeit stark macht und ihnen nach Ausscheiden aus dem Dienst den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner erstreitet“, so Schüle.

Zum Hintergrund:
Am 18.10.2018 hat der Bundestag das GKV-Versicherentlastungsgesetz verabschiedet. Ab dem 1.1.2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und Arbeitnehmern bzw. Rentnern getragen. Das gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
Die Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbständige wird ab kommen-den Jahr an die Beitragsbemessungsgrundlage von freiwillig Versicherten innerhalb der GKV angepasst. Selbständige mit geringen Einnahmen müssen daher zukünftig nur noch halb so hohe Krankenkassenbeiträge zahlen wie bisher.
Darüber hinaus wird die ungerechte Verbeitragungspraxis eines fiktiven Mindesteinkommens während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld beendet.
Außerdem werden weitere Verbesserungen für die Absicherung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit auf den Weg gebracht. „In harten Verhandlungen mit der Union konnten wir erreichen, dass die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die seit dem 15. März 2012 ausgeschieden und älter als 55 Jahre sind, übergangsweise in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist nicht bereit, den zukünftig freiwillig gesetzlich versicherten Soldatinnen und Soldaten auf Zeit auch den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu eröffnen. Die SPD fordert dies.