Wir stehen zusammen in der Pandemie

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Erik Stohn erläutert Novemberhilfen

Luckenwalde. Die vom Bund bereitgestellten Mittel, die durch die Länder administriert werden, stehen. Der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Erik Stohn erläutert, wer die Zuschüsse für November beantragen kann.

Nach Ansicht von Erik Stohn kann Corona nur gemeinsam bekämpft werden. „Dazu gehört auch, dass wir denen finanziell unter die Arme greifen, die ihren Geschäftsbetrieb für uns alle einstellen mussten“, so Erik Stohn. „Die Schließung bzw. Einschränkungen für Sportvereine, Restaurants, Unterhaltungsunternehmen und weiteren Betrieben war nötig, um unsere Kontakte und damit die Übertragungsmöglichkeiten für das Virus zu reduzieren. Es kann uns so erneut gelingen, das Virus zurückzudrängen. Aber niemand, der dadurch wirtschaftlich unter Druck gerät, wird allein gelassen“, so Landtagsabgeordneter Erik Stohn. Der SPD-Landtagsabgeordnete ist überzeugt, dass diese Unternehmen einen wichtigen Beitrag in der Corona-Pandemie leisten und deswegen werden sie auch finanziell für diese Zeit unterstützt.

„Ich begrüße es sehr, dass sich die Novemberhilfen am Umsatz orientieren und nicht wie frühere Programme an den Betriebskosten. Der umsatzorientierte Zuschuss hilft auch denen, die wenig bis keine Fixkosten haben“, so Erik Stohn.

„An der Antragsplattform wird mit Hochdruck gearbeitet. Damit die Unternehmen und Soloselbständige jetzt aber nicht so lange warten müssen, werden im November bereits erste Abschlagszahlungen vorgenommen. Das ist wichtig, damit niemand wirtschaftlich in Existenznöte gerät“, so Erik Stohn abschließend.

Hintergrund:

  • Novemberhilfen erhalten alle, die:

–          die ihren Geschäftsbetrieb wegen der Schließungsanordnung einstellen mussten.

–          die 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erzielen.

–          die 80 Prozent ihrer Umsätze im Auftrag direkt betroffener Unternehmen über Dritte erzielt haben.

  • Die Anträge müssen durch Steuerberater_innen und Wirtschaftsprüfer_innen über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Soloselbständige können bis zu 5.000 Euro direkt beantragen.
  • Damit die Hilfen schnell ankommen, erhalten Soloselbständige noch im November eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro und andere Unternehmen von bis zu 10.000 Euro.
  • Gezahlt werden Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019. Soloselbständige können alternativ den Jahressteuerumsatz 2019 zugrunde legen. Unternehmen, die dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäfte aufgenommen haben, legen den Oktober 2020 als Vergleich zugrunde.
  • Umsätze von mehr als 25 Prozent werden angerechnet, um eine Überförderung von mehr als 100 Prozent auszuschließen.
  • Für Restaurants gilt eine Sonderregelung, wenn sie Speisen im Außer-Haus-Verkauf anbieten. Hier wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeit-raum 2019 auf diejenigen Umsätze begrenzt, die damals dem vollen Mehrwertsteuersatz unterlagen, also die im Restaurant verzehrten Speisen und entsprechenden Getränke. Damit werden die Umsätze des Außerhausverkaufs – für die der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt – herausgerechnet. Im Gegenzug werden diese Umsätze des Außerhaus-Verkaufs während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen. Damit wird die Ausweitung dieses Geschäfts begünstigt.
  • Beispiel: Eine Pizzeria hatte im November 2019 8.000 Euro Umsatz durch Verzehr im Restaurant und 2.000 Euro durch Außerhausverkauf. Sie erhält daher 6.000 Euro Novemberhilfe (75 Prozent von 8.000 Euro), d. h. zunächst etwas weniger als andere Branchen (75 Prozent des Vergleichsumsatzes). Dafür kann die Pizzeria im November 2020 deutlich mehr als die allgemein zulässigen 2.500 Euro (25 Prozent von 10.000 Euro) an Umsatz mit Lieferdiensten erzielen, ohne dass eine Kürzung der Förderung erfolgt.